21. Ordentliche Generalversammlung vom 20. Mai 2021 mit ausserord. Durchführungsbestimmungen

28. April 2021

Die Situation rund um die Pandemie beeinflusst das öffentliche Leben nach wie vor. Wie leider schon im letzten Jahr, lässt dies auch in diesem Jahr keine Generalversammlung im gewohnten Rahmen zu. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Wohnen im Alter hat deshalb an der Sitzung vom 30. März 2021 entschieden, die Generalversammlung 2021 ohne Präsenz der Genossenschafterinnen […]


Die Situation rund um die Pandemie beeinflusst das öffentliche Leben nach wie vor. Wie leider schon im letzten Jahr, lässt dies auch in diesem Jahr keine Generalversammlung im gewohnten Rahmen zu. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Wohnen im Alter hat deshalb an der Sitzung vom 30. März 2021 entschieden, die Generalversammlung 2021 ohne Präsenz der Genossenschafterinnen und Genossen-schafter durchzuführen.

Der Verwaltungsrat hat sich dazu entschieden, die Generalversammlung mit ausserordentlichen Durchführungsbestimmungen wie folgt durchzuführen:

  • Mit Art. 27 der «Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus» hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben und über die Anträge des Verwaltungsrates abstimmen.
  • Gestützt auf diesen Artikel und aufgrund des Versammlungsverbotes wird unsere diesjährige Generalversammlung am Donnerstag, 20. Mai 2021 um 18.00 Uhr in Abwesenheit der Genossenschafterinnen und Genossenschafter durchgeführt.

Die Geschäftsleitung zusammen mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrates führen die 21. Generalversammlung der Genossenschaft Wohnen im Alter durch. Über das Abstimmungsresultat werden Sie schriftlich informiert.

Das Protokoll der letztjährigen Generalversammlung liegt im Sekretariat Haus VIVA zur Einsichtnahme auf.

Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr erneut nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können und danken Ihnen im Namen des gesamten Verwaltungsrates für Ihr Verständnis und hoffen, Sie an der Generalversammlung im nächsten Jahr wieder persönlich begrüssen zu dürfen.



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