Die Bewohnenden erhalten immer anfangs Monat eine Abrechnung für den vergangenen Monat (Pensions-, Betreuungs- und Pflegekosten sowie individuell abgerechnete Dienstleistungen). Die Abrechnung kann auf Wunsch direkt an eine bevollmächtigte Person gesendet
werden. Die Monatsrechnung kann auch gebührenfrei über das Bankkonto abgebucht werden (Lastschriftverfahren).
Unser Haus wird auf der kantonalen Pflegeheimliste geführt und ist dementsprechend von den Krankenkassen anerkannt. Dadurch erhalten unsere Bewohnenden Rückerstattungen, respektive Kostenbeteiligungen durch die Krankenkasse und die öffentliche Hand.
Bei Abwesenheit von mehr als vier Tagen wird der Pensionspreis um CHF 20.- pro Tag reduziert.